Gute Neuigkeiten für EinspeiserInnen: Spotty verkürzt die Auszahlungsfrist auf 30 Tage!

Gute Neuigkeiten für EinspeiserInnen: Spotty verkürzt die Auszahlungsfrist auf 30 Tage!

Die Verbesserung der Spotty-Services für die Zufriedenheit unserer KundInnen ist für uns ein zentrales Anliegen. Das haben wir nicht nur in den letzten Monaten mehrfach kommuniziert - wir handeln auch dementsprechend.

Neben der Investition in unsere IT-Systeme haben wir daher auch  bei den energiewirtschaftlichen Prozessen mit unserem Vermarktungspartner Verbesserungen erwirkt: das Guthaben für eingespeisten Strom wird ab sofort bereits innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserstellung ausbezahlt.

Das bedeutet auch, dass die bereits ausgestellten aber noch nicht ausbezahlten Rechnungen mit dem Zahlungsziel von 60 Tagen ab sofort in 30 Tagen nach der Rechnungserstellung ausbezahlt werden.

Warum sich die Auszahlungsfristen bei Spotty geändert haben

In der Vergangenheit haben wir bei Spotty die Auszahlung der Einspeiseguthaben unserer KundInnen erst 60 Tage nach Rechnungserstellung vorgenommen. Der Grund lag darin, dass die Prozesse mit unserem Vermarktungspartner diese Zeiträume erfordert  haben und wir die Risiken für unsere KundInnen so gering wie möglich halten wollten. Aufgrund unserer Vorgehensweise konnte Spotty sich als verlässlicher und erfolgreicher Anbieter am österreichischen Strommarkt etablieren. 

Jetzt freuen wir uns, euch mitteilen zu können, dass wir die Auszahlungsfristen, wie Anfang des Jahres bereits angekündigt, verkürzen. So leisten wir einen weiteren Beitrag für die Verbesserung unserer Services und erhöhen dadurch die Zufriedenheit unserer KundInnen.

So funktionieren die neuen Auszahlungsfristen bei Spotty - Ein Beispiel:

Angenommen, deine Rechnung wurde am 1. Mai erstellt. Dann erhältst du deine Gutschrift spätestens am 31. Mai. Für die Auszahlung brauchen wir unbedingt Deinen korrekten IBAN und den Namen des Kontoinhabers.

Informationen für EinspeiserInnen ohne Smart Meter – Was du beachten solltest:

Wichtig: Das Guthaben von EinspeiserInnen ohne Smart Meter kann weiterhin erst nach Vorliegen des aktualisierten Zählerstandes, also nach der Zwischenabrechnung ausbezahlt werden. In diesen Fällen werden wir aber natürlich ebenso das Einspeiseguthaben innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserstellung auszahlen.